Unternehmen in Schieflage
Ihr Unternehmen bzw. Ihr Handwerksbetrieb in der Größe bis 9 Mitarbeitern (Kleinstunternehmen) ist in Schieflage geraten und Sie können sich nicht selbst aus dieser Lage herausmanövrieren?
Dann lassen Sie uns jetzt durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gemeinsam die Zukunft Ihres Unternehmens sichern!
Je länger Sie zögern, umso weiter wird die Unternehmenskrise fortschreiten und kann, sofern sie nicht rechtzeitig erkannt wird, zur Insolvenz führen. Durch frühzeitiges Erkennen der ersten Symptome ist es jedoch meist möglich, der Krise entgegenzusteuern und Strategien zu erarbeiten.
Vor Auftragsannahme benötige ich von Ihnen ausführliche Informationen:
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zur Historie Ihres Unternehmens
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zum Krisenverlauf
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zu den internen und externen Krisenursachen sowie
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zur aktuellen wirtschaftlichen Situation
Selbstverständlich werde ich die mir überlassen Unterlagen vertraulich behandeln.
Insolvenz
Als GmbH-Geschäftsführer haben Sie stets die gesetzliche Insolvenzantragspflicht gemäß § 15a InsO zu beachten. Bei Vorliegen der Eröffnungsgründe Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und/oder bei Überschuldung (§ 19 InsO) ist in den Fällen des § 15a InsO von den Vertretungsorganen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, zu beantragen. Das Gesetz sieht hierfür eine Frist von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung vor (§ 15a Abs. 1 InsO). [Achtung: Bis zum 31.12.2023 ist die Höchstfrist für die Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung von sechs auf acht Wochen hochgesetzt (§ 4a SanInsKG)].
Die Antragsfrist darf jedoch nur dann ausgeschöpft werden, wenn Maßnahmen zur Beseitigung der Insolvenzeröffnungsgründe eingeleitet sind oder werden, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit innerhalb der jeweiligen Frist zum Erfolg führen.
Mein Leistungsangebot
Restrukturierungs-phase
Oberstes Ziel der Restrukturierung ist die Sicherstellung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit Ihrer Unternehmung.
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Ausführliche Analyse der Unternehmenslage bzw. der Krisensituation inkl. Prüfung der Insolvenzantragsgründe
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Erstellung eines Restrukturierungskonzeptes in Anlehnung an den IDW S6 incl. integrierter Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung
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Umsetzung der erarbeiteten Restrukturierungsmaßnahmen
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Fortlaufende Überprüfung des Umsetzungsstands der Maßnahmen
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Einrichtung eines Früherkennungssystems zur langfristigen Krisenbewältigung
Sanierungs-
phase
Das oberste Sanierungsziel ist die Wiedererlangung einer nachhaltigen Wettbewerbs- und Renditefähigkeit Ihres Unternehmens.
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Prüfung der Insolvenztatbestände insbesondere wegen den drohenden strafrechtlichen Konsequenzen für die Vertretungsorgane gemäß § 15a Abs. 4 und 5 InsO
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Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Fortführungsfähigkeit
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Prüfung alternativer Sanierungsoptionen
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Entwicklung eines Sanierungsszenarios
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Erstellung einer integrierten Sanierungsplanung, d. h., wirtschaftliche Bewertung der erwarteten Effekte aus den Maßnahmen
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Erstellung eines Sanierungskonzeptes nach IDW S6
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Soll-Ist-Analyse zur langfristigen Überwachung des Umsetzungserfolges
Mein Honorar
Nach Klärung der Unternehmenssituation erhalten Sie ein Beratungsangebot von mir. Dieses ist nach Beratungsphasen aufgegliedert, unter denen die einzelnen Tätigkeiten mit Angabe des Zeitaufwandes subsumiert sind. So ist die Transparenz meiner Leistung gewährleistet.
Des Weiteren bin ich als Beraterin bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen in KMU“ gelistet.